Es gab wichtige Beschlüsse zu besprechen und zu entscheiden: Rund drei Stunden dauerte somit auch die Jahreshauptversammlung des SCH am vergangenen Freitag im Restaurant Pfeiffer. 58 Mitglieder folgten der Einladung des Vorstandes und nahmen an der Versammlung teil.
Neben dem Bericht des Vorstandes und der Obleute wurden an diesem Abend wichtige Änderungen der Satzung und der Beitragsordnung beschlossen. Dazu gehörten beispielsweise, dass die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung von 25 Prozent auf zehn Prozent gesenkt wurde. Das heißt konkret: In Zukunft ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Mitglieder bei einer Versammlung anwesend sind.
Zudem haben in Zukunft jugendliche Mitglieder mit der Vollendung des 14. Lebensjahres ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. In der gesamten Vereinssatzung wurde zudem das Wort „Anwärter“ durch das Wort „Neumitglied“ ersetzt sowie das Wort „Anwärterzeit“ durch das Wort „Neumitgliedschaft“.
Vertagt und neu ausarbeiten wird der Vorstand den Punkt „Passive Mitgliedschaft“. Zurückgezogen wurde zudem der Antrag zur Verkleinerung des Vorstandes. Der Vorstand bildet sich somit - wie bisher - aus 11 Mitgliedern.
Neu in den Vorstand gewählt wurde Ralf Chmielewski, der das Amt des Geschäftsführers übernimmt. Horst Gerber wurde als Leistungssportwart gewählt und behält somit das Amt, das er bisher nur kommisarisch ausgeübt hatte. In ihrem Amt bestätigt wurden Ulrich Döpper (2. Vorsitzender), Georg Bickhove (Hafenwart), Ralf Plaumann (Lehrwart). Der Breitensport wird weiterhin nur kommissarisch von Timon Beuers betreut.
Auch Ehrungen standen auf dem Programm. Für ihre 25-jährige Mitgliedschaft wurden Sabine Vermum und Ralf Voss geehrt. Ein weiterer "Silber"-Kandidat und ein Mitglied, das seit 50 Jahren im Verein ist, waren leider nicht anwesend.
Mit einem Ausblick auf die bevorstehende Segelsaion endete die Jahreshauptversammlung 2019.
Einen ausführlichen Bericht befindet sich jetzt im Mitgliederbereich / Berichte (Anmeldung erforderlich)